Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge hat sich die Kündigungsfrist bei vielen laufenden Verträgen spürbar geändert — die wenigsten wissen, dass die neuen Regeln für sie schon gelten.
Was hat sich am 1. März 2022 geändert?
Neu abgeschlossene Verträge mit Verbrauchern dürfen seither maximal 2 Jahre Erstlaufzeit haben. Verlängert sich der Vertrag automatisch, ist danach nur noch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit erlaubt — mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Seit Juli 2022 muss zudem jeder online abgeschlossene Dauerschuldvertrag einen gut sichtbaren Online-Kündigungsbutton anbieten. Eine ausführliche Übersicht zum Gesetz und den einzelnen Änderungen bietet die Verbraucherzentrale.
Gelten die neuen Regeln rückwirkend?
Die neuen Regeln gelten nur für Verträge, die ab dem jeweiligen Stichtag geschlossen wurden. Ein 2021 unterschriebener Fitnessstudio- oder Zeitschriftenvertrag kann also noch nach altem Recht mit bis zu 3 Monaten Frist laufen.
Gilt die Regel fu00fcr jeden Vertrag gleich, oder gibt es Ausnahmen?
Die zentrale Norm dahinter ist u00a7 309 Nr. 9 BGB. Konkret betroffen sind etwa Mobilfunkvertru00e4ge — fru00fcher oft u201e24 Monate plus 12 Monate Verlu00e4ngerungu201c, jetzt maximal 24 Monate Erstlaufzeit, danach nur noch eine monatlich ku00fcndbare Verlu00e4ngerung — und Fitnessstudio-Mitgliedschaften, die identisch geregelt sind. Eine wichtige Ausnahme: Versicherungsvertru00e4ge folgen weiterhin dem eigenen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und sind von u00a7 309 Nr. 9 BGB nicht im gleichen Mau00df erfasst — die Pflicht zum Online-Ku00fcndigungsbutton gilt bei online abgeschlossenen Versicherungen aber trotzdem (u00dcbersicht zu Ausnahmen).
Die wichtigste Kündigungsfrist ist die, die du kennst, bevor du sie brauchst — nicht die, die du nachträglich im Kleingedruckten suchst.
Was bedeutet das für deine Abos?
Trag bei jedem laufenden Vertrag ein, wann du ihn abgeschlossen hast — dann lässt sich meist schon erkennen, ob die neue oder die alte Regelung greift. Der Abo-Wächter erinnert dich unabhängig davon rechtzeitig vor der jeweils geltenden Frist.
Bei einer nachträglichen Preiserhöhung gilt oft ein eigenes Sonderkündigungsrecht – wie zuletzt bei der Netflix-Preiserhöhung, wo ein Gerichtsurteil sogar eine Rückerstattung möglich macht. Auch bei Streaming-Abos wie Disney Plus lohnt sich der Blick auf Abschlussdatum und geltende Frist.
Auch außerhalb von Streaming lohnt sich der Blick auf die eigene Frist – etwa bei Sky, der ADAC-Mitgliedschaft, dem O2-Vertrag oder dem Deutschlandticket.
Detlef – Smart Internet Marketing
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten zu einem konkreten Vertrag hilft die Verbraucherzentrale weiter.
Häufige Fragen
Neu abgeschlossene Verbraucherverträge dürfen seither maximal 2 Jahre Erstlaufzeit haben, mit anschließend höchstens einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit und maximal einem Monat Kündigungsfrist.
Nein, sie gelten nur für Verträge, die ab dem jeweiligen Stichtag geschlossen wurden — ein 2021 unterschriebener Vertrag kann noch nach altem Recht mit bis zu 3 Monaten Frist laufen.
Seit Juli 2022 muss jeder online abgeschlossene Dauerschuldvertrag einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten, über den sich der Vertrag direkt online beenden lässt.
Entscheidend ist das Abschlussdatum des jeweiligen Vertrags — trage es bei jedem laufenden Abo ein, um zu erkennen, ob die neue oder die alte Regelung greift.
Dabei gilt oft ein eigenes Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der regulären Kündigungsfrist — wie zuletzt bei der Netflix-Preiserhöhung.
§ 309 Nr. 9 BGB in der seit 1. März 2022 geltenden Fassung.
Nicht im vollen Umfang — Versicherungen folgen weiterhin dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Pflicht zum Online-Kündigungsbutton gilt bei online abgeschlossenen Versicherungen aber trotzdem.
Ja, beide sind identisch geregelt: maximal 24 Monate Erstlaufzeit, danach nur noch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit maximal einem Monat Kündigungsfrist.
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