Wer ein Fitnessstudio kündigen will, stößt schnell auf ein Wirrwarr aus Erstlaufzeit, automatischer Verlängerung und Fristen im Kleingedruckten — dabei hat sich die Rechtslage 2022 spürbar zugunsten der Mitglieder verändert.
Was seit März 2022 gilt
Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge (1. März 2022) gilt: Verträge dürfen maximal 2 Jahre Erstlaufzeit haben, und danach verlängern sie sich nur noch auf unbestimmte Zeit — mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Wichtig: Das gilt nur für Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Ältere Verträge können noch bis zu 3 Monate Kündigungsfrist haben.
Fitnessstudio kündigen: So gehst du vor
Die Frist steht in deinem Vertrag bzw. den AGB — meist musst du schriftlich kündigen, seit Juli 2022 ist bei online abgeschlossenen Verträgen zusätzlich ein Online-Kündigungsbutton Pflicht. Ein Sonderkündigungsrecht (z. B. bei nachgewiesener Krankheit, die Training dauerhaft ausschließt) kann die reguläre Frist umgehen — ein Umzug reicht dafür in der Regel nicht.
Warum das ein Fall für den Abo-Wächter ist
Ob Fitnessstudio, Streaming oder Software — die Logik ist überall dieselbe: Ohne Erinnerung verpasst du die Frist. Der Abo-Wächter trägt dein Fitnessstudio-Abo mit exakter Kündigungsfrist ein und meldet sich automatisch rechtzeitig vorher.