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Kündigungsfristen bei Verträgen: Was seit der Reform 2022 gilt

Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge hat sich die Kündigungsfrist bei vielen laufenden Verträgen spürbar geändert — die wenigsten wissen, dass die neuen Regeln für sie schon gelten.

Was sich am 1. März 2022 geändert hat

Neu abgeschlossene Verträge mit Verbrauchern dürfen seither maximal 2 Jahre Erstlaufzeit haben. Verlängert sich der Vertrag automatisch, ist danach nur noch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit erlaubt — mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Seit Juli 2022 muss zudem jeder online abgeschlossene Dauerschuldvertrag einen gut sichtbaren Online-Kündigungsbutton anbieten.

Wichtig: Nicht rückwirkend

Die neuen Regeln gelten nur für Verträge, die ab dem jeweiligen Stichtag geschlossen wurden. Ein 2021 unterschriebener Fitnessstudio- oder Zeitschriftenvertrag kann also noch nach altem Recht mit bis zu 3 Monaten Frist laufen.

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Die wichtigste Kündigungsfrist ist die, die du kennst, bevor du sie brauchst — nicht die, die du nachträglich im Kleingedruckten suchst.

Was das für deine Abos bedeutet

Trag bei jedem laufenden Vertrag ein, wann du ihn abgeschlossen hast — dann lässt sich meist schon erkennen, ob die neue oder die alte Regelung greift. Der Abo-Wächter erinnert dich unabhängig davon rechtzeitig vor der jeweils geltenden Frist.

Detlef · Smart Internet Marketing

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten zu einem konkreten Vertrag hilft die Verbraucherzentrale weiter.

Die Kündigungsfrist deines Vertrags hängt vom Abschlussdatum ab — umso wichtiger, sie einmal festzuhalten.

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