Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge hat sich die Kündigungsfrist bei vielen laufenden Verträgen spürbar geändert — die wenigsten wissen, dass die neuen Regeln für sie schon gelten.
Was sich am 1. März 2022 geändert hat
Neu abgeschlossene Verträge mit Verbrauchern dürfen seither maximal 2 Jahre Erstlaufzeit haben. Verlängert sich der Vertrag automatisch, ist danach nur noch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit erlaubt — mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Seit Juli 2022 muss zudem jeder online abgeschlossene Dauerschuldvertrag einen gut sichtbaren Online-Kündigungsbutton anbieten.
Wichtig: Nicht rückwirkend
Die neuen Regeln gelten nur für Verträge, die ab dem jeweiligen Stichtag geschlossen wurden. Ein 2021 unterschriebener Fitnessstudio- oder Zeitschriftenvertrag kann also noch nach altem Recht mit bis zu 3 Monaten Frist laufen.
Was das für deine Abos bedeutet
Trag bei jedem laufenden Vertrag ein, wann du ihn abgeschlossen hast — dann lässt sich meist schon erkennen, ob die neue oder die alte Regelung greift. Der Abo-Wächter erinnert dich unabhängig davon rechtzeitig vor der jeweils geltenden Frist.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten zu einem konkreten Vertrag hilft die Verbraucherzentrale weiter.