Die jährliche Renteninformation zeigt dir eine Bruttozahl — ohne Steuern, ohne Betriebsrente, ohne private Vorsorge. Ob es im Ruhestand wirklich reicht, musst du selbst herausfinden. Hier zeigen wir dir, wie.
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das du dir im Ruhestand wünschst, und dem Einkommen, das du tatsächlich zu erwarten hast — nach Steuern, aus allen Quellen zusammen. Sie ist bei den meisten Angestellten automatisch vorhanden, weil die gesetzliche Rente allein selten reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Wie groß sie ausfällt, ist aber höchst individuell — abhängig von Gehalt, Berufsjahren, Betriebsrente, privater Vorsorge und Wohnsituation.
Die jährliche Post von der Deutschen Rentenversicherung zeigt deine bisherige Rentenanwartschaft und eine grobe Hochrechnung — brutto, ohne Steuerabzug.
Direktversicherung, Pensionskasse oder Betriebsrente — falls vorhanden, zählt die volle erwartete monatliche Auszahlung dazu.
ETF-Sparpläne, Riester-Vertrag oder private Rentenversicherung — jeweils die zu erwartende monatliche Auszahlung, nach Abgeltungssteuer bzw. Ertragsanteil.
Fester Betrag oder Faustregel (z. B. 80 % des letzten Nettogehalts) — die Differenz zur Summe aus Schritt 1–3 ist deine Versorgungslücke.
Die Rechnung selbst ist nicht kompliziert. Mühsam wird sie, sobald mehrere Quellen zusammenkommen:
Drei Seiten PDF: die wichtigsten Begriffe aus deiner Renteninformation erklärt, ein Worksheet zum Ausfüllen, und konkrete nächste Schritte je nach Ergebnis.
Kostenlosen Leitfaden sichern →Die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen, das du dir im Ruhestand wünschst, und dem Nettoeinkommen, das du aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente, privater Vorsorge und ggf. Immobilienbesitz tatsächlich zu erwarten hast.
Bei den meisten Angestellten nicht vollständig — die gesetzliche gilt als eine von mehreren Säulen, nicht als alleinige Absicherung des bisherigen Lebensstandards. Ob und wie groß die Lücke bei dir konkret ausfällt, hängt von deiner individuellen Erwerbsbiografie ab.
Je früher, desto mehr Zeit bleibt, um gegenzusteuern — sinnvoll ist ein erster Check bereits ab Mitte 30, spätestens aber zehn bis fünfzehn Jahre vor dem geplanten Renteneintritt.
Das macht die Handrechnung schwieriger, ändert aber nichts an der Grundformel — du brauchst nur die Summe aller Anwartschaften aus jedem Beschäftigungsverhältnis, die deine Renteninformation ohnehin ausweist.